Welche Rechtsform wählen?
13 Nov
Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung, GmbH, Gmbh Gründung
Welche Rechtsform die bestmögliche für Ihr frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich völlig alleine oder zusammen mit anderen Partnern selbstständig machen möchten.
Zentrale Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Modell haben Sie als Begründer die wenigsten Beschränkungen, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Nichtsdestotrotz sind Sie in diesem Fall auch einziger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heißt, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen.
Gleichermaßen verhält es sich bei einer weiteren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Plan vereinen. Auch hier haften die Inhaber vollständig, nur wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so immenses Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das heißt im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber ausschließlich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das eigenen Vermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einrichten zu können, braucht es jedoch eine Mindesteinlage von 25.000 €. Darüber hinaus muss ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung ausübt. Bei dieser Rechtsform vertritt vorwiegend nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die passende für Ihre Unternehmung. Um eine Kommanditgesellschaft zu einrichten, benötigt man minimal zwei Personen. Zudem muss immerhin ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist im besonderen dann die beste Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar schon Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern ausschließlich an Gewinn und Verlust.
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